Benefit fürs echte Leben.

Mit den Rückenfreihaltern bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine externe Sozialberatung. Wie viel Unterstützung jemand braucht, ist dabei ganz individuell.

Die junge Familie, die erfahren hat, dass das Kind besondere Hilfe im Leben brauchen wird, der Kollege, der plötzlich zum pflegenden Angehörigen wird und sich zwischen Fürsorge und Beruf aufreibt oder die Mitarbeiterin, die eine Trennung verarbeitet, während sie am Schreibtisch so tut, als wäre alles wie immer…

Manchmal sind es auch die kleinen, alltäglichen Dinge, die sich aufstauen: der Papierkram mit Behörden, der einfach liegen bleibt, die Frage, wo man in einer finanziell engen Zeit ansetzen soll, oder schlicht das Gefühl, allem ein bisschen hinterherzulaufen. Es gibt so viele Lebenslagen, in denen ein wenig Hilfe von außen so wertvoll sein kann!

Für all das und noch viel mehr sind die Rückenfreihalter da – für jede Person im Unternehmen und die engsten Familienangehörigen - in jeder Lebenslage. Persönlich, individuell und vertraulich.

87%der Arbeitnehmenden in Unternehmen mit einer externen Mitarbeiterbetreuung sind sehr oder eher zufrieden mit ihrem Arbeitgeber.
77%gaben an, dass sich unser Angebot positiv auf die Attraktivität des Arbeitgebers auswirkt.
59%würden ihren Arbeitgeber aufgrund unseres Angebots aktiv weiterempfehlen.
7,1%beträgt die Abwesenheitsquote statt zuvor 28,1 %.
Mit Frau Stelzig und ihrem engagierten Team haben wir einen starken Partner an unserer Seite.
Sandra BelzerDialoghafen GmbH
Sandra Belzer

Mit Frau Stelzig und ihrem engagierten, wundervollbringenden Team haben wir einen starken und verlässlichen Partner an unserer Seite, der unsere Mitarbeiter in privaten Herausforderungen bestens unterstützt – von A wie Arztbesuch bis Z wie zuverlässige Wohnungssuche. Besonders schätzen wir die schnelle, persönliche und vertrauensvolle Unterstützung, mit der auf jede Situation individuell eingegangen wird. So behalten unsere Mitarbeiter den Kopf für die Arbeit frei und gleichzeitig werden auch unsere Führungskräfte im Arbeitsalltag spürbar entlastet.

Häufig gestellte Fragen

Ein Employee Assistance Program (EAP) ist ein externes Beratungsangebot, das Arbeitnehmer kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten unterstützt – z.B. bei familiären Herausforderungen oder psychosozialen Themen.

Die Abrechnung erfolgt als pauschale Dienstleistungsgebühr direkt zwischen dem Unternehmen und dem EAP-Anbieter – unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter das Angebot tatsächlich nutzen.

Nein. Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für ein EAP gelten nicht als Arbeitslohn und sind damit lohnsteuerfrei. Eine individuelle Versteuerung auf Seiten der Arbeitnehmer entfällt.

Die steuerliche Einordnung ergibt sich aus der Lohnsteuerrichtlinie 2018, R 19.3, Abs. 2, Nr. 5: Pauschale Zahlungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das alle Arbeitnehmer des Auftraggebers kostenlos in persönlichen und sozialen Angelegenheiten berät und betreut, sind nicht als Gegenleistung für die individuelle Arbeitskraft anzusehen.

Nein. Da keine Arbeitslohneigenschaft vorliegt, fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Nichts Besonderes – die EAP-Rechnung wird wie eine reguläre Dienstleistungsrechnung behandelt und muss nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.